GAIAs Chronos
Für Selbstständige und Angestellte

Deine Arbeitszeit gehört dir.

Chronos stempelt, ordnet zu und rechnet zusammen — auf deinem Gerät. Es gibt kein Konto, keinen Server und keine Übertragung. Wer deine Zeiten sehen soll, bekommt sie von dir, nicht von uns.

Was es kann

Stempeln

Kommen, Pause, Weiter, Gehen — eine große Taste und eine laufende Uhr. Der Tag ist eine lückenlose Folge, ohne Überlappungen und ohne Nachrechnen.

Zuordnen

Auftraggeber, Projekt, Tätigkeit, Notiz. Tätigkeiten wachsen beim Benutzen; ein Abschnitt lässt sich teilen, wenn du mittendrin das Projekt wechselst.

Auswerten

Tag, Woche, Monat. Summen je Auftraggeber, Projekt und Tätigkeit — und, wo ein Stundensatz hinterlegt ist, gleich der Betrag.

Weitergeben

CSV (deutsches Excel öffnet es direkt), Excel-Arbeitsmappe und ein Stundennachweis zum Unterschreiben. Dazu eine vollständige Sicherungsdatei.

Warnen, nicht sperren

Chronos weist auf Pausenpflicht, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit hin — und verweigert trotzdem nie eine Eingabe. Jede Warnung ist einzeln abschaltbar.

Nichts geht raus

Keine Anmeldung, keine Konten, keine Statistik, keine Werbe-Kennung. Die App spricht mit keinem Server — auch nicht mit unserem.

Was es kostet

1 Monat kostenlos · danach 2 €/Monat oder 14,99 €/Jahr

Immer die Vollversion. Es gibt keine verkrüppelte Gratisfassung, aus der man sich Stück für Stück herauskaufen muss.

  • Ein Monat vollständig kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
  • Danach 2 € im Monat oder 14,99 € im Jahr — dieselbe App.
  • Nach Ablauf bleiben Ansehen und alle Exporte dauerhaft offen. Deine Nachweise sperren wir dir nicht weg.
  • Auf iPhone und Android läuft die Zahlung über den jeweiligen Store; gekündigt wird dort.
  • Solange die Kasse noch nicht offen ist, läuft die App unbeschränkt weiter.

Im Betrieb einsetzen

Was der Arbeitgeber wissen muss

Chronos ist eine App für EINE Person auf EINEM Gerät. Es gibt keine zentrale Sicht für den Arbeitgeber und keine Verwaltungsoberfläche — Beschäftigte stempeln selbst und reichen den Monatsnachweis ein.

Weil dabei nie Daten zu GAIAs fließen, ist GAIAs kein Auftragsverarbeiter für Beschäftigtendaten. Es braucht also keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Aufbewahrungspflicht aus § 16 Abs. 2 ArbZG (zwei Jahre) erfüllt der Arbeitgeber mit den eingereichten Nachweisen.

Wer die App im Betrieb einführt, braucht unter Umständen die Zustimmung des Betriebsrats: Eine technische Einrichtung, die geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das trifft den Arbeitgeber und nicht uns — aber es ist besser, es vorher zu wissen.

Die Warnhinweise der App nennen Zahlen aus dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Sie sind ein Hinweis, keine Rechtsberatung, und sie halten niemanden auf.

Auf welchem Gerät?

Dieselbe App, vier Wege. Die Daten bleiben überall dort, wo du sie erfasst hast.

Im Browser

Sofort loslegen, nichts installieren. Lässt sich als App auf den Startbildschirm legen.

Öffnen →

iPhone und iPad

Über den App Store. Kommt, sobald der Store-Auftritt steht.

Zu den Apps →

Android

Über Google Play oder als Installationspaket direkt von hier.

Zu den Apps →

Ubuntu Touch

Für Volla Phone und Geschwister, über den OpenStore.

Zu den Apps →

Wer dahintersteht

GAIAs Chronos gehört zur GAIAs-Familie: Werkzeuge, die tun, was sie sagen, und die Daten dort lassen, wo sie entstehen. Fragen, Fehler, Wünsche? Schreib uns — die Adresse steht im Impressum.